Die Beauftragung umfasst die planerische, organisatorische und fachliche Begleitung des Projektes von der Konzeptentwicklung bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme.
Die vollständige Ausschreibung mit Download-Option finden sie hier
Antwort auf die Bieterfrage zu Leistungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Bauprojekt „Gemeindesaal St. Rita“
Im Beteiligungskonzept ist beschrieben, dass die Beteiligung in drei Phasen erfolgt und den Planungsprozess zielgerichtet unterstützen soll. Die Ausschreibung sieht vor, dass das beauftragte Planungsbüro die erforderlichen Leistungen der Beteiligung berücksichtigt. Zur Klarstellung weisen wir darauf hin:
- Zusammenarbeit mit Beteiligungsbüro Es ist wünschenswert, dass das beauftragte Planungsbüro für die Durchführung der Beteiligung mit einem Büro zusammenarbeitet, das über besondere Expertise in Bürgerbeteiligung verfügt, sofern diese Kompetenz nicht im eigenen Haus vorhanden ist. Dies stellt keine zusätzliche Mindestanforderung dar, sondern eine Möglichkeit, die Qualität der Beteiligung zu stärken.
- Rolle von QM und Kirchengemeinde Bei Bedarf können fachkundige Vertreterinnen und Vertreter der Kirchengemeinde sowie das Team des Quartiersmanagements Auguste‑Viktoria‑Allee das Planungsbüro unterstützen. Diese Unterstützung ist als ergänzende Ressource zu verstehen und ersetzt nicht die Verantwortung des Planungsbüros für die Durchführung der Beteiligung.
- Phasen der Beteiligung Die Beteiligung erfolgt in drei Phasen: – Beteiligung zur Entwurfsentwicklung: Das Planungsbüro bzw. ein beauftragtes Beteiligungsbüro führt eine breite Beteiligung durch, deren Ergebnisse in den Entwurf einfließen. – Erörterung des Entwurfs im erweiterten Quartiersrat und Gemeinderat: Der Entwurf wird vorgestellt und diskutiert; Hinweise der Teilnehmenden werden geprüft und ggf. berücksichtigt. – Abschließende Beteiligung zu den Bauplanungsunterlagen: Die finalen Planungsunterlagen werden vorgestellt; die Sitzung ist für alle Interessierten offen.
- Leistungsumfang Die beschriebenen Beteiligungsphasen dienen der Orientierung. Der konkrete Umfang der Beteiligungsleistungen ergibt sich aus den im Leistungsverzeichnis beschriebenen Aufgaben. Die Beteiligung ist integraler Bestandteil der Planungsleistungen und wird im Rahmen der Beauftragung erbracht.